Rechtsanwalt Hubertus Harbort
Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort
Hubertus Harbort
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwalt für Familienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht hat sich Herr Hubertus Harbort auf zwei sehr komplexe Bereiche spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist Herr Harbort in der Lage Sie punktgenau und zielorientiert zu beraten und sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich zu vertreten.
Erfahren Sie mehr über Hubertus Harbort
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Rechtsgebiete
Qualifikation und Erfahrung auf diesen Rechtsgebieten:
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Vita
Ein paar Stationen aus dem Leben von Herrn Harbort:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster
- 1. Staatsexamen
- Referendariat am OLG Oldenburg
- 2. Staatsexamen
- Zulassung als Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Familienrecht seit 1999
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2005
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Mitgliedschaften
Bei folgenden Vereinen und Verbänden ist Herr Harbort als Mitglied aktiv:
- Oldenburger Anwalts- und Notarverein
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Fachausschuss Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Rechtsanwaltskammern Celle und Oldenburg (bis 2021)
Herr Hubertus Harbort – Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hubertus Harbort hat an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster studiert und dort auch das 1. Staatsexamen abgeschlossen. Wie sein Kollege auch, wechselte er zum Referendariat an das OLG Oldenburg und absolvierte dort das 2. Staatsexamen. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt spezialisierte er sich schon 1999 auf das Fachgebiet des Familienrechts.
Im Jahr 2005 folgte dann die weitere Spezialisierung auf Miet- und Wohnrecht. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1987 nehmen diese beiden Rechtsgebiete einen großen Teil seiner beruflichen Tätigkeit ein. Er verfügt daher über einen großen Erfahrungsschatz, von dem Sie als Mandanten profitieren.
Als Fachanwalt unterliegt er den rechtlichen Bestimmungen der Fachanwaltsordnung, die u.a. eine jährliche Pflicht zur Fortbildung beinhaltet, so dass Kenntnisse des Rechtsanwaltes über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung gewährleistet sind.